Barrierefreie Website
erstellen lassen:
BFSG-konform!

Das BFSG macht Barrierefreiheit zur Anforderung. Wir machen daraus Ihren strategischen Vorteil – mit Websites, die inklusiv, schnell und sichtbar sind.

Ist Ihre Website schon Barrierefrei?

Mach den schnellen Selbstcheck und finde heraus, wo deine Website steht.

Frage 1 von 7

Frage 1: Haben alle Bilder auf deiner Website einen aussagekräftigen Alternativtext (Alt-Text)?

Frage 2: Kannst du deinen Fließtext auch bei hellem Sonnenlicht oder auf einem günstigen Monitor gut lesen?

Frage 3: Kannst du deine gesamte Website nur mit der Tastatur (ohne Maus) bedienen – inklusive Menü, Formulare und Links?

Frage 4: Sind alle Eingabefelder in deinen Formularen eindeutig beschriftet?

Frage 5: Können Nutzer die Schriftgröße im Browser vergrößern, ohne dass das Layout bricht?

Frage 6: Haben Videos auf deiner Website Untertitel oder eine Audiodeskription?

Frage 7: Weißt du, ob deine Website unter die EU-Barrierefreiheitsrichtlinie (BFSG / EAA) fällt, die ab Juni 2025 gilt?

Einfach zur barrierefreien Website
mit EXZENT

WordPress Plugin Moire Pattern

Ob Neuaufbau oder Optimierung – bei EXZENT begleiten wir Sie in allen Phasen der Barrierefreiheit. Von der initialen Analyse bis zur langfristigen Pflege führen wir eine vollständige Evaluierung Ihrer Web-Präsenz durch und identifizieren sämtliche Bereiche, die noch nicht den geltenden Zugänglichkeitsstandards entsprechen.

Europäische Standards BFSG, BITV und EAA erklärt

BFSG sowie BITV sind die nationalen Regelwerke zur Umsetzung des European Accessibility Act (EAA). Diese EU-weite Vorgabe zielt darauf ab, die Zugänglichkeit von Konsumentendiensten und behördlichen Online-Auftritten zu verbessern. Wer das BFSG erfüllt, ist automatisch auch EU-konform.

Statusanalyse Ihrer Website: Vollständige Evaluation

Wir gestalten und programmieren zugängliche Websites gemäß den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG Level A und AA) mit bewährten Industriestandards und handwerklicher Präzision. Wir ermitteln, ob Ihr Unternehmen unter die Gesetzgebung wie BFSG oder BITV fällt und entwickeln praxistaugliche Konzepte zur Erfüllung aller Zugänglichkeitskriterien.

Jeder Nutzer profitiert von Zugänglichkeit

Barrierefreies Webdesign kommt nicht nur Menschen mit Einschränkungen zugute – es verbessert die Nutzererfahrung für alle Besucher Ihrer Website. Klare Strukturen, intuitive Navigation und optimierte Ladezeiten sorgen dafür, dass Inhalte schneller erfasst und Ziele einfacher erreicht werden. Als WordPress-Agentur mit Fokus auf Performance und Inklusion schaffen wir digitale Erlebnisse, die niemanden ausschließen.

1/5 aller User benötigt barrierefreie Angebote

Digitale Zugänglichkeit verbessert das Nutzungserlebnis nicht nur für Menschen mit dauerhaften Einschränkungen, sondern auch für Senioren, Personen mit kurzfristigen Behinderungen oder situativ eingeschränkte Nutzer (beispielsweise bei Verwendung eines Mobilgeräts im Freien bei hellem Licht). Eine barrierefrei konzipierte Website bietet allen Besuchern ein besseres Erlebnis.

Visuelle Optimierung für universelle Zugänglichkeit

Zugängliches Webdesign beschränkt sich nicht auf technische Kriterien – es umfasst auch visuelle Elemente wie Farbkontraste, Typografie und Layout-Strukturen. Als spezialisierte Digitalagentur entwickeln wir für Sie ein Design, das gleichermaßen funktional wie visuell ansprechend ist und allen Nutzern gerecht wird.

topographic lines canvas plugin

Was macht eine barrierefreie Website aus?

Intuitive Navigation: Nutzer finden sich mühelos zurecht und können alle Inhalte problemlos erreichen.

Optimale Kontraste: Farben und Texte sind so abgestimmt, dass sie für jeden gut erkennbar sind.

Textalternativen: Grafiken und multimediale Elemente verfügen über beschreibende Alternativtexte.

Tastatur- und Screenreader-Kompatibilität: Die komplette Website lässt sich ohne Maus bedienen und funktioniert mit Vorleseprogrammen.

Flexible Textgrößen: Schriften können vergrößert werden, ohne dass Layout oder Lesbarkeit leiden.

Logische Struktur: Inhalte sind übersichtlich in Abschnitte und Überschriften gegliedert.

Videotranskription: Videos bieten Untertitel oder Textversionen für hörbeeinträchtigte Nutzer

Zugänglichkeit als gesetzliche Anforderung seit 2025

Diese Vorschrift stellt sicher, dass Personen mit Beeinträchtigungen denselben Zugang zu Online-Diensten und digitalen Informationen haben wie alle anderen Nutzer.

Barrierefreie Gestaltung: Rechtliche Notwendigkeit?

Die barrierefreie Umsetzung digitaler Angebote ist keine Option mehr, sondern eine rechtlich bindende Anforderung. Organisationen müssen ihre Online-Auftritte fristgerecht überprüfen und entsprechend anpassen lassen. Rechtskonform heist jetzt auch Inklusiv.




    Kontakt

    Barrierefreiheit als Unternehmensziel für 2026


    Sie wollen Ihren Webauftritt zugänglich machen oder an neue Standards anpassen?

    Kontaktiere uns und nutzen Sie die Erfahrung unserer Fachleute aus Würzburg für digitale Barrierefreiheit.

    Häufige Fragen zur
    barrierefreien Website – FAQ

    Eine barrierefreie Website ist so gestaltet, dass alle Menschen sie uneingeschränkt nutzen können – unabhängig von körperlichen, kognitiven oder technischen Einschränkungen. Konkret bedeutet das: Die Website funktioniert vollständig per Tastatur, ist mit Screenreadern lesbar, hat ausreichende Farbkontraste, bietet Alternativtexte für Bilder und Untertitel für Videos, und ist logisch strukturiert. Die technische Grundlage bilden die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2) auf Konformitätsstufe AA. Barrierefreiheit ist dabei kein Addon oder Overlay, das nachträglich draufgesetzt wird – sie muss in Design, Entwicklung und Inhalte von Grund auf integriert sein.

    Seit dem 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es setzt den European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um und verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Betroffen sind insbesondere Online-Shops, Buchungssysteme, Kundenportale und Websites mit digitalen Serviceangeboten für Verbraucher. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern UND weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz – aber nur, wenn sie keine digitalen Dienstleistungen im Sinne des Gesetzes anbieten. Für bestehende Produkte gilt ein Bestandsschutz bis maximal 2030. Wer auf diese Frist setzt, riskiert allerdings Wettbewerbsnachteile und mögliche Abmahnungen.

    Die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer kontrollieren die Einhaltung des BFSG. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 100.000 €. Zusätzlich können betroffene Personen Meldungen einreichen und Verbände Unterlassungsklagen erheben. Das bedeutet: Neben Behörden können auch Verbraucherschutzorganisationen und Wettbewerber aktiv werden. In der Praxis dürfte das Abmahnrisiko über Wettbewerbsrecht sogar relevanter sein als die Bußgelder selbst. Eine nicht-barrierefreie Website wird damit zum rechtlichen und wirtschaftlichen Risiko – vergleichbar mit der DSGVO-Einführung 2018.

    Die Kosten hängen davon ab, ob du eine bestehende Website nachrüsten oder eine neue barrierefreie Website erstellen lässt. Bei der Nachrüstung einer bestehenden WordPress-Website liegen die Kosten typischerweise zwischen 1.500 und 5.000 €, je nach Umfang und aktuellem Zustand. Eine komplett neue barrierefreie Website startet bei ca. 3.000–5.000 € für einfachere Seiten und kann bei umfangreichen Projekten mit CMS, Mehrsprachigkeit oder Shop-Funktion deutlich darüber liegen. Laufende Barrierefreiheits-Überwachung im Rahmen eines Wartungsvertrags kostet zusätzlich ab ca. 50–100 € pro Monat. Zum Vergleich: Ein einziges Bußgeld kann bis zu 100.000 € betragen – barrierefreie Gestaltung ist also keine Kostenfrage, sondern Risikominimierung.

    Nein. Accessibility-Overlays wie AccessiBe, UserWay oder ähnliche Tools versprechen „Ein-Klick-Barrierefreiheit“, lösen das Problem aber nicht wirklich. Diese Overlays legen eine zusätzliche Schicht über deine Website, ohne die eigentlichen Barrieren im Code zu beheben. Screenreader-Nutzer berichten häufig, dass Overlays die Bedienung sogar verschlechtern. Die Overlay-Branche steht massiv in der Kritik – mehrere Behindertenrechtsorganisationen und Accessibility-Experten raten explizit davon ab. Auch rechtlich schützt dich ein Overlay wahrscheinlich nicht vor BFSG-Verstößen, weil die tatsächliche WCAG-Konformität nicht hergestellt wird. Echte Barrierefreiheit muss in Code, Design und Inhalt umgesetzt werden – nicht als nachträgliche Schicht darüber.

    Ein professionelles Barrierefreiheits-Audit prüft deine Website systematisch auf WCAG 2.2 Level AA Konformität. Der Prozess umfasst drei Stufen: Erstens automatisierte Tests mit Tools wie axe, WAVE und Google Lighthouse – diese decken ca. 30–40 % der Kriterien ab. Zweitens manuelle Prüfung durch einen Spezialisten, der die Website per Tastatur navigiert, mit Screenreadern testet und komplexe Interaktionsmuster prüft. Drittens Dokumentation aller gefundenen Barrieren mit Priorisierung und konkreten Handlungsempfehlungen. Am Ende erhältst du einen detaillierten Audit-Bericht, der als Grundlage für die Umsetzung dient. Bei EXZENT bieten wir Barrierefreiheits-Audits als Einzelleistung oder als Startpunkt für eine umfassende Optimierung an.

    Die WCAG 2.2 umfasst über 80 einzelne Erfolgskriterien auf drei Stufen (A, AA, AAA). Für die BFSG-Konformität ist Level AA der Maßstab. Die in der Praxis häufigsten Problemstellen sind: Fehlende oder nichtssagende Alternativtexte bei Bildern, unzureichende Farbkontraste (Minimum 4,5:1 für normalen Text, 3:1 für großen Text), nicht-tastaturnavigierbare Menüs und interaktive Elemente, fehlende Fokus-Indikatoren, Formulare ohne korrekte Labels und Fehlermeldungen, automatisch abspielende Videos oder Animationen ohne Pausieren-Möglichkeit, sowie fehlende oder fehlerhafte ARIA-Attribute. Diese Punkte betreffen die überwiegende Mehrheit aller Websites – auch solche, die optisch modern und „gut gemacht“ aussehen.

    Ja – WordPress ist grundsätzlich sehr gut für barrierefreie Websites geeignet, wenn es richtig eingesetzt wird. Der WordPress-Core selbst folgt den WCAG-Richtlinien und das Backend ist weitgehend barrierefrei. Die Herausforderung liegt bei Themes und Plugins: Viele populäre Themes (auch Premium-Themes) sind nicht barrierefrei gestaltet – fehlende ARIA-Attribute, mangelnde Tastaturnavigation und unzureichende Farbkontraste sind typische Probleme. Bei EXZENT entwickeln wir WordPress-Websites von Grund auf barrierefrei: Wir nutzen semantisches HTML, korrekte Heading-Hierarchien, vollständige Tastaturnavigation und prüfen jede Komponente gegen WCAG 2.2 AA. WordPress mit einem barrierefreien Custom-Theme ist eine der besten und kosteneffizientesten Lösungen für BFSG-konforme Websites.

    Die Nachrüstung einer bestehenden Website auf Barrierefreiheit folgt einem klaren Prozess. Zuerst steht ein Audit: Wo genau liegen die Barrieren? Danach wird ein Maßnahmenkatalog erstellt und priorisiert – Quick Wins wie fehlende Alt-Texte und Kontrastanpassungen zuerst, komplexere Umbauarbeiten wie Navigations-Refactoring danach. Typische Maßnahmen bei der Nachrüstung sind: Alt-Texte für alle Bilder ergänzen, Farbkontraste anpassen, Heading-Struktur korrigieren, Formulare mit Labels und Fehlermeldungen versehen, Fokus-Styles hinzufügen und ARIA-Attribute für interaktive Elemente implementieren. Manchmal reichen gezielte Anpassungen, manchmal ist ein Relaunch wirtschaftlicher. Nach der Umsetzung folgt ein Re-Audit, um die Konformität zu verifizieren.

    Ja. Für öffentliche Stellen ist eine Barrierefreiheitserklärung bereits seit der BITV 2.0 Pflicht. Für private Unternehmen, die unter das BFSG fallen, ist eine transparente Darstellung der getroffenen Barrierefreiheitsmaßnahmen dringend empfehlenswert – auch wenn das Gesetz hier keine exakte Vorlage vorschreibt. Eine gute Barrierefreiheitserklärung enthält: den aktuellen Stand der Konformität (z. B. „weitgehend konform mit WCAG 2.2 Level AA“), bekannte Einschränkungen und geplante Verbesserungen, das Datum der letzten Überprüfung sowie einen Kontaktweg für Feedback. Diese Erklärung schafft Transparenz und zeigt im Zweifelsfall auch Behörden, dass du das Thema ernst nimmst und aktiv daran arbeitest.

    Barrierefreiheit und SEO überlappen sich in vielen Bereichen – und das ist kein Zufall. Google belohnt Websites, die für alle Nutzer gut funktionieren. Konkret verbessern barrierefreie Maßnahmen dein Ranking durch: semantisches HTML und klare Heading-Struktur (bessere Crawlability), Alt-Texte für Bilder (Bildersuche-Rankings), schnelle Ladezeiten und gute Core Web Vitals (Barrierefreiheit = weniger DOM-Bloat), niedrigere Absprungraten durch bessere Bedienbarkeit, und bessere Mobile-Performance. Google Lighthouse prüft Barrierefreiheit als eigene Kategorie – bei EXZENT liefern wir Websites mit 100/100 Accessibility-Score. Barrierefreiheit ist nicht nur ein rechtliches Muss, sondern ein SEO-Booster.

    Die Ausnahme für Kleinstunternehmen greift nur, wenn BEIDE Bedingungen erfüllt sind: weniger als 10 Beschäftigte UND ein Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro. Aber Vorsicht: Auch wenn du formal ausgenommen bist, solltest du Barrierefreiheit trotzdem ernst nehmen. Erstens können deine Kunden (z. B. Geschäftskunden, die selbst unter das BFSG fallen) Barrierefreiheit von dir als Zulieferer erwarten. Zweitens bevorzugt Google barrierefreie Websites bei den Rankings. Drittens erreichst du ohne Barrierefreiheit rund 7,8 Millionen Menschen mit Schwerbehinderung in Deutschland nicht optimal – plus Millionen weitere mit temporären oder situativen Einschränkungen.

    Diese drei Begriffe tauchen ständig auf und werden oft verwechselt. Die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) sind der internationale technische Standard – entwickelt vom W3C. Aktuell gilt Version 2.2, Konformitätsstufe AA ist der Maßstab. Die BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) ist die deutsche Verordnung für öffentliche Stellen des Bundes und verweist auf die europäische Norm EN 301 549, die wiederum auf der WCAG basiert. Das BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) ist das deutsche Gesetz, das den European Accessibility Act umsetzt und seit Juni 2025 auch private Unternehmen zur Barrierefreiheit verpflichtet. Kurzformel: WCAG = technischer Standard, BITV = Verordnung für Behörden, BFSG = Gesetz für Unternehmen.

    Weil Barrierefreiheit kein Häkchen auf einer Checkliste ist, sondern in jede Zeile Code, jedes Design-Element und jeden Inhalt einfließen muss. Bei EXZENT ist Barrierefreiheit kein Zusatzservice – sie ist fester Bestandteil unseres Entwicklungsprozesses. Wir bauen WordPress-Websites, die nachweislich 100/100 im Lighthouse Accessibility-Score erreichen. Unser Ansatz: individuelle Entwicklung statt Theme-Baukasten, semantisches HTML statt Overlay-Pflaster, und echte manuelle Tests statt nur automatisierte Scans. Du bekommst BFSG-konforme Websites, die nicht nur rechtskonform, sondern auch schnell, modern und conversionstark sind. Persönliche Beratung, technische Exzellenz und transparente Kommunikation – kein Agentur-Sprech, sondern Ergebnisse.

    Von der Analyse bis zur Zertifizierung – Barrierefreiheit ganzheitlich gedacht

    Von der ersten Analyse über die technische Umsetzung bis zur offiziellen Zertifizierung: Wir evaluieren die Zugänglichkeit Ihrer Website systematisch und schulen Ihr Team, damit barrierefreie Inhalte auch langfristig Standard bleiben.

    Auswirkungen der neuen Gesetzgebung auf Websites

    Die Anpassung an die Barrierefreiheitsrichtlinien 2025 erfordert zunächst Investitionen, zahlt sich aber langfristig aus. Sie minimiert juristische Risiken, erweitert Ihre Zielgruppe und verbessert das Nutzererlebnis – was zu höherer Zufriedenheit und größerer Kundenbasis führt.

    Größere Reichweite durch Inklusion

    Die Gesetzgebung fördert Inklusion, indem sie Menschen mit Beeinträchtigungen vollständige Teilhabe an der digitalen Welt ermöglicht. Das steigert die Reichweite von Websites, erschließt neue Nutzergruppen und führt zu größerer Kundenbasis sowie stärkerer Kundenbindung. Zudem unterstreichen Unternehmen ihr Engagement für gesellschaftliche Verantwortung und Chancengleichheit.

    Innovation durch Barrierefreiheit

    Die Gesetzgebung fördert Innovationen im Webdesign und der Webentwicklung. Um rechtliche Anforderungen zu erfüllen, investieren Unternehmen in neue Technologien und entwickeln kreative Lösungsansätze. Dies führt zu technischen Fortschritten, die das Nutzererlebnis für alle verbessern – nicht nur für Menschen mit Einschränkungen.

    Langfristige Kostenreduktion durch Barrierefreiheit

    Obwohl die initiale Anpassung an BFSG-Vorgaben Investitionen erfordert, führt dies mittelfristig zu Einsparungen. Barrierefreie Websites sind strukturierter und weniger fehleranfällig, was den Pflegeaufwand deutlich reduziert.

    Kontinuierliche Verbesserung der Barrierefreiheit

    Während des gesamten Projektverlaufs und bei der Inbetriebnahme evaluieren wir die Zugänglichkeit systematisch, um höchste Qualität zu garantieren. Sie erhalten eine offizielle Barrierefreiheitsbescheinigung sowie Schulungsunterlagen für Ihr Team zur eigenständigen Erstellung zugänglicher Inhalte.

    Testing und Optimierung in der Praxis

    Usability-Tests mit echten Nutzern: Unsere Spezialisten prüfen Ihren Webauftritt auf Bedienbarkeit und Zugänglichkeit durch umfangreiche Tests. Das Resultat: Eine optimale barrierefreie Website, die allen BFSG-Anforderungen entspricht.

    Technische Umsetzung nach aktuellen Standards

    Eine zugängliche Website braucht die korrekte Implementierung definierter technischer Vorgaben. Als Digitalagentur garantieren wir die Einhaltung aller maßgeblichen Richtlinien und setzen moderne Accessibility-Tools ein, um die Zugänglichkeit Ihrer Website dauerhaft zu sichern und zu optimieren.